E-Rezept

Ab sofort können Sie sich bei uns für alle verordnungspflichtigen Medikamente E-Rezepte ausstellen lassen. Wie das funktioniert, erfahren Sie über folgenden Link:

https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/

Ab Januar 2024 wird das E-Rezept Pflicht und das hat Konsequenzen für die Abläufe in unserer Praxis!

  1. Vor Ausstellung jeglicher Rezepte müssen wir Ihre Gesundheitskarte einlesen.
  2. Rezepte können nicht mehr von den Apotheken in unserer Praxis abgeholt und an Sie geliefert werden. Sie müssen Ihre Medikamente in Zukunft entweder unter Vorlage Ihrer Gesundheitskarte selbst in der Apotheke abholen oder aber die E-Rezept App benutzen (dann kann die Apotheke Sie weiter mit Medikamenten beliefern). Auch Angehörige können für Sie Medikamente über die App an die Apotheke weiterleiten.
  3. Für die Nutzung der von uns dringend empfohlenen E-Rezept App wenden Sie oder Ihre Angehörigen sich bitte an Ihre Krankenkasse.
  4. Verordnungen für Heil- und Hilfsmittel, wie beispielsweise Physiotherapie oder Schuheinlagen, digitale Gesundheitsanwendungen („Gesundheits-Apps auf Rezept“) und Betäubungsmittel können derzeit noch nicht als E-Rezept ausgestellt werden.
  5. Privatpatienten wenden sich bitte ebenfalls mit der Frage nach der E-Rezept App an Ihre Krankenkasse.
  6. Rezepte, die in Zukunft bei uns bestellt werden, können am Folgetag direkt in der Apotheke Ihrer Wahl (mit Gesundheitskarte) abgeholt oder über die App weitergeleitet und geliefert werden. In dringenden Fällen können diese auch innerhalb weniger Minuten in der Apotheke abgeholt werden!

Das E-Rezept hat viele Vorteile für Sie und auch für uns. Das werden wir alle merken, wenn wir es erst einmal konsequent nutzen! Also lassen Sie uns gemeinsam üben.

Ihre M. Anhuef