Patientenverfügung

Unsere Patientenverfügung ist perfekt für sie, wenn Sie sichergehen möchten, dass Ihre Wünsche zu lebensverlängernden Maßnahmen sowie zur Leidensminderung respektiert werden für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind.

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes zu den inhaltlichen Voraussetzungen für eine gültige Patientenverfügung von 2016 und 2018 ist klar geworden, daß es für Sie nicht mehr reicht, einige Kreuze in vorgefertigte Formulare zu setzen, um Ihren Wünschen für die letzte Phase Ihres Lebens so Ausdruck zu verleihen, daß sie auch gehört werden. Auch hat sich gezeigt, daß viele vorformulierte Patientenverfügungen juristisch nicht haltbar sind.

Wenn Sie sichergehen möchten, daß Ihre Wünsche zu lebensverlängernden Maßnahmen sowie zur Leidensminderung respektiert werden für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind, sollten Sie sich beraten lassen.  

Wir helfen Ihnen in einem ausführlichen Gespräch (gerne auch mit Ihren Angehörigen), Ihre Gedanken zu sortieren und folgende Fragen zu beantworten:

  • Wie stehe ich zum Leben und zum Sterben
  • Welche Bedeutung hat für mich eine Verlängerung der Lebensdauer bei schwerer Krankheit
  • Welche lebensverlängernden und lebenserhaltenden Massnahmen möchte ich in Anspruch nehmen
  • Was soll auf keinen Fall mit mir geschehen
  • In welchen Situationen möchte ich auf Behandlung verzichten
  • Wie kann ich meine Wünsche so präzise formulieren, dass sie auch umgesetzt werden

Am Ende des Gespräches werden Sie in der Lage sein, eine Patientenverfügung zu formulieren, die Ihren persönlichen Wünschen entspricht und die Ihren Angehörigen, Pflegenden und Ärzten die Sicherheit gibt, Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen. Die dafür nötige Vorsorgevollmacht wird ebenfalls besprochen.

Unsere Beratung wird in Ihrer Verfügung dokumentiert, um ihr Gewicht zu verleihen und die Möglichkeit zu eröffnen, im Ernstfall beratend für Ihre Angehörigen und/oder Ihre behandelnden Ärzte tätig werden zu können. Die Hinterlegung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erfolgt auf Wunsch in der Hausarztpraxis Am Wall.

Die Kosten für unsere Beratung werden von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach:

GOÄ -Nr 30 (Erstellung einer biographischen Anamnese ( 120,65 Euro)) . 

GOÄ- Nr 80 (Erstellung und Ausfüllung der Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht sowie Archivierung des Ärzteexemplars, analog nach §6 GOÄ ( 40,22 Euro)).

Gesamtkosten: 160,87 Euro